Lieferbedingungen

Lieferung

Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Die übermittelten Unterlagen und technischen Daten sind Bestandteil des Vertrages. Bei Abrufbestellung(en) oder Teillieferungen, die auf Wunsch des Käufers erfolgen, können dem Kunden zusätzliche Lieferkosten in Rechnung gestellt werden. FORMAMED legt großen Wert auf die Einhaltung der Lieferfristen. Diese Fristen werden jedoch nur als Richtwerte angegeben. Im Falle einer Verzögerung ist FORMAMED berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen oder die Lieferung aufzuschieben, ohne dass dies als Verzug angesehen wird. Der Kunde hat somit weder Anspruch auf Schadenersatz noch auf eine Preisminderung oder eine Auflösung des Vertrags. Eine Lieferfrist ist nur dann bindend, wenn die Parteien diese bei der Bestellung ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

Überprüfungspflicht und Mängelanzeige

Innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Ware nimmt der Kunde eine Kontrolle der erhaltenen Ware vor. Er teilt FORMAMED unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich jeden festgestellten Mangel mit. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Ware als genehmigt. Zeigen sich Mängel erst später, müssen sie sofort angezeigt werden, ansonsten verliert der Kunde alle Rechte. 

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